Dienstag, 26 März, 2024

Mutterschaft – finanzielle Leistungen

Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen erhalten nur Frauen, die freiwillig oder pflichtversichert mit Anspruch auf Krankengeld gesetzlich krankenversichert sind. Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis stehen oder
  • der Arbeitgeber hat das Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig gekündigt oder
  • bei Beginn des Arbeitsverhältnisses erst nach Beginn der Schutzfrist entsteht der Anspruch mit Beginn des Arbeitsverhältnisses, wenn die Frau zu diesem Zeitpunkt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.

Freiwillig versicherte Mitglieder, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, haben nur einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie gegenüber ihrer Krankenkasse den Anspruch auf Krankengeld erklärt haben (Wahlerklärung).

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate.

Eine ausführliche Beschreibung zu den aktuellen Leistungen sowie wertvolle Tipps erhaltet Ihr auf der Website des Bundesminesteriums für für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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