| Elternzeit |
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Elternzeit kann für die Betreuung des eigenen Kindes, des Kindes vom Lebenspartner, einem adoptiertem Kind oder im Härtefall eines Enkels, Bruders, Schwester, eines Neffen oder einer Nichte in Anspruch genommen werden.
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Die Elternzeit kann bis zu drei Jahren von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden. Die Eltern können sich in der Elternzeit abwechseln oder diese auch gemeinsam nehmen (sie ist jedoch auf maximal drei Jahre für jedes Kind begrenzt). Die Mutterschutzfrist der Mutter wird auf die drei Jahre angerechnet. Falls die Elternzeit nicht in den ersten drei Jahren voll ausgeschöpft wurde, kann die restliche Zeit bis zum 8. Lebensjahr genommen werden.
Während der Elternzeit darf der Arbeitnehmer nicht gekündigt werden, da ein Kündigungsschutz besteht. Nach der Elternzeit habt Ihr Anspruch auf Eurem alten Arbeitsplatz oder eine vergleichbare Stelle.