| Elterngeld |
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Eltern, die für die Erziehung ihres Kindes aus dem Beruf aussteigen, erhalten zwölf Monate lang als Lohnersatz ein Elterngeld von 67 Prozent ihres bisherigen Nettolohns, maximal aber 1800 Euro. Langzeitarbeitslose erhalten einen Sockelbetrag von 300 Euro monatlich, der nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren Mindestens zwei weitere Kinder unter 6 Jahren Mindestens ein behindertes unter 14 Jahren
Mehrlinge gelten als ein Kind. Für angenommene Kinder oder Kinder die vom Antragsteller mit dem Ziel der Annahme als Kind betreut werden, gilt als Alter des Kindes der Zeitraum seit der Aufnahme des Kindes beim Antragsteller.
Detaillierte Informationen gibt es hier!
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