| Gesetzliche Regelungen |
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In der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Stunden wöchentlich beim bisherigen Arbeitgeber zulässig. Wenn Ihr Euch überlegt, eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben, wäre es ratsam, Euch von der Erziehungsgeldstelle wegen möglicher Auswirkung des Einkommens auf die Höhe des Erziehungsgeldes, beraten zu lassen.
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