| Rechte |
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Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt auch die Rahmenbedingungen stillender Mütter am Arbeitsplatz. Als Arbeitnehmerin hast Du in folgenden Bereichen Schutzansprüche:
Im Zweifelsfällen wendet Euch am Besten an den Betriebsarzt, die Sicherheitsfachkraft oder das zuständige Gewerbeaufsichtsamt. |


