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Mutterschutz Drucken E-Mail

Zum Schutz von Mutter und ungeborenem Kind gibt es eine Reihe von gesetzlichen Regelungen. Diese gelten für Arbeitnehmerinnen, Hausangestellte und Heimarbeiterinnen, nicht jedoch für Hausfrauen und Selbständige. Beamte haben ähnliche Regelungen, die im Beamtenrecht festgelegt sind. Sobald Sie Ihren Arbeitgeber von Ihrer Schwangerschaft in Kenntnis setzen, müssen die folgenden Rechte für Sie gelten.

Außerdem muß er die Schwangerschaft dem Gewerbeaufsichtsamt mitteilen. Gegenüber anderen Personen muß Ihr Arbeitgeber Stillschweigen bewahren.
Verlangt der Arbeitgeber einen Nachweis der Schwangerschaft vom Arzt, muß er die anfallenden Kosten übernehmen.

Das Gesetz und die Mutterschutzrichtlinienverordnung kann man in der Broschüre Mutterschutzgesetz - Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend nachlesen. Auch online unter www.staatliche-hilfen.de gibt es Informationen zum Kindergeld, Elternzeit u.ä.