| Mutterschutz |
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Zum Schutz von Mutter und ungeborenem Kind gibt es eine Reihe von gesetzlichen Regelungen. Diese gelten für Arbeitnehmerinnen, Hausangestellte und Heimarbeiterinnen, nicht jedoch für Hausfrauen und Selbständige. Beamte haben ähnliche Regelungen, die im Beamtenrecht festgelegt sind. Sobald Sie Ihren Arbeitgeber von Ihrer Schwangerschaft in Kenntnis setzen, müssen die folgenden Rechte für Sie gelten.
Außerdem muß er die Schwangerschaft dem Gewerbeaufsichtsamt mitteilen. Gegenüber anderen Personen muß Ihr Arbeitgeber Stillschweigen bewahren. |


